Wir empfehlen eine Patientenvorsorge (durch Patientenverfügung, Vorsorgeverfügung, Betreuungsvollmacht und Behandlungswünsche) zu treffen.
Ausschöpfung medizinischer Möglichkeiten?
Die fortschreitende Ausweitung der medizinischen Möglichkeiten wirft zunehmend Fragen auf, die sich früher so nicht gestellt haben: Ist die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Lebenserhaltung in jeder Lebensphase gleichermaßen geboten? Oder sollen wir darauf verzichten, wenn die beabsichtigte Lebensverlängerung zu einer belastenden Sterbeverlängerung zu führen droht oder bereits geführt hat ? Was ist besser: in der vertrauten Umgebung zu sterben, auch wenn dadurch nicht alle technisch-medizinischen Möglichkeiten jederzeit verfügbar sind und eine Lebensverkürzung die Folge sein kann, oder auf der Intensivstation so lange wie möglich zu leben?
Solche Fragen lassen sich nicht immer generell beantworten. Dies mahnt auch zur Vorsicht. Letztlich muss die Entscheidung aus der konkreten Lage des sterbenden Menschen heraus, von seinen Bedürfnissen her und in Übereinstimmung mit seinen Wünschen und Vorstellungen getroffen werden.
Solange sie noch körperlich und geistig fit sind, legen sie über eine Patientenverfügung fest, inwieweit beispielsweise künstliche Beatmung und Ernährung, Reanimation, Organspende oder Obduktion von ihnen gewünscht oder abgelehnt werden.
Keine Entscheidungsmöglichkeit durch Angehörige
Weiterhin besteht der Irrtum, dass im Falle Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen die Angehörigen entscheiden können. Falls der Patient zum Erfassen der Situation und damit zur Einwilligung nicht mehr in der Lage ist und keine Patientenverfügung vorliegt, muss über das Vormundschaftsgericht ein Betreuer/eine Betreuerin bestellt werden. Mit dieser Tatsache steigt auch der Beratungsbedarf welche Fragen vor Erstellung dieser schriftlichen Willensbekundung bedacht werden sollten und wie eine sichere Patientenverfügung formuliert sein sollte.
Neue gesetzliche Regelung
Mit dem seit 1. September 2009 gültigen „Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts“ sind die Voraussetzungen, die Bindungswirkung und die Reichweite von Patientenverfügungen nun ausdrücklich und eindeutig geregelt. Die neue Gesetzeslage zur Patientenverfügung hat Konsequenzen für die Anwendung von Patientenverfügungen. Daher haben die Herausgeber der „Christlichen Patientenverfügung“ die Überarbeitung unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage veranlasst.
Broschüren und Formblätter zur Patientenvorsorge
Die von EKD und DBK gemeinsam herausgegebene christliche Patientenverfügung wurde vollständig, unter
Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage überarbeitet.
Broschüre mit vielen hilfreichen Informationen (von EKD und DBK)
Das Formular zur Patientenvorsorge als PDF
PDF-Dateien: Informationen zum Öffnen und Speichern von PDF-Dokumenten finden Sie in unserer Hilfe